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VW_91101 Umweltnorm Fahrzeug; Fahrzeugteile, Werkstoffe, Betriebsstoffe Schadstoffvermeidung Frühere Ausgaben VW 91101: 1993-11, 1996-10, 1999-04, 2001-05, 2004-04, 2007-11 Änderungen Gegenüber der VW 91101: 2007-11 wurden folgende Änderungen vorgenommen: – Abschnit...

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Umweltnorm Fahrzeug; Fahrzeugteile, Werkstoffe, Betriebsstoffe Schadstoffvermeidung Frühere Ausgaben VW 91101: 1993-11, 1996-10, 1999-04, 2001-05, 2004-04, 2007-11 Änderungen Gegenüber der VW 91101: 2007-11 wurden folgende Änderungen vorgenommen: – Abschnitt 4 überarbeitet, Anforderungen präzisiert und Informationspflichten für Lieferanten zu‐ gefügt. Inhalt Seite Anwendungsbereich ................................................................................................... 1 Bezeichnung .............................................................................................................. 2 Begriffe ....................................................................................................................... 2 Anforderungen ........................................................................................................... 2 Emissionsbeschränkungen im Fahrzeuginnenraum .................................................. 2 Deklarationspflichtige und verbotene Stoffe ............................................................... 2 Über die VDA 232-101 hinausgehende Materialverbote im Volkswagen Konzern .................................................................................................................................... 3 Informationspflichten des Lieferanten ........................................................................ 3 Mitgeltende Unterlagen .............................................................................................. 4 1 2 3 4 4.1 4.2 4.3 4.4 5 Anwendungsbereich Umwelt-Zielsetzung: Ziele und Festlegungen nach VW 91100 Diese Norm macht Angaben zu Stoffen, Zubereitungen und Erzeugnissen, deren Verwendung 1 Konzernnorm VW 91101 Ausgabe 2010-11 Klass.-Nr.: 97210 Schlagwörter: Schadstoffvermeidung, Umweltnorm Norm vor Anwendung auf Aktualität prüfen. Die elektronisch erzeugte Norm ist authentisch und gilt ohne Unterschrift. Seite 1 von 4 Fachverantwortung Normung K-EFU Günter Damme Tel.: +49-5361-9-25454 EKDV/4 Ottmar Bartels EKDV Tel.: +49-5361-9-25644 Manfred Terlinden Vertraulich. Alle Rechte vorbehalten. Weitergabe oder Vervielfältigung ohne vorherige Zustimmung einer Normenabteilung des Volkswagen Konzerns nicht gestattet. Vertragspartner erhalten die Norm nur über die B2B Lieferantenplattform www.vwgroupsupply.com. © Volkswagen Aktiengesellschaft VWNORM-2010-08d – durch Gesetze in Ländern, die Absatzmärkte von Fahrzeugen des VW-Konzerns sind, oder – unabhängig von gesetzlichen Bestimmungen und Einsatzort durch konzerninterne Beschlüsse verboten, eingeschränkt oder anderen Auflagen unterworfen ist. Betrachtet werden Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse, die im Fahrzeug oder in Fahrzeugteilen verbaut werden, als Betriebsstoffe Anwendung finden oder bei der Nutzung des Fahrzeuges, seiner Reparatur oder Wartung zum Einsatz kommen bzw. entstehen. Die Umweltnorm Fahrzeug befasst sich mit der Verwendung und Behandlung dieser Materialien, wenn sie nachweislich oder potentiell Schadstoffe enthalten. Es ist in diesem Zusammenhang ohne Belang, ob die unerwünschten Stoffe als Zusätze oder als Verunreinigungen eingebracht wurden oder zu einem späteren Zeitpunkt entstehen. Bezeichnung In den betroffenen technischen Unterlagen ist folgende Eintragung vorzunehmen: Schadstoffvermeidung nach VW 91101 Begriffe Erzeugnis Gegenstand, bestehend aus einem oder mehreren Stoffen oder Zubereitun‐ gen, der bei der Herstellung eine spezifische Form, Oberfläche oder Gestalt erhält, die in größerem Maße als die chemische Zusammensetzung seine Funktion bestimmt. Stoff Chemisches Element und seine Verbindungen in natürlicher Form oder her‐ gestellt durch ein Herstellungsverfahren, einschließlich der zur Wahrung der Produktstabilität notwendigen Zusatzstoffe und der durch das Herstellungs‐ verfahren bedingten Verunreinigungen, mit Ausnahme von Lösungsmitteln, die von dem Stoff ohne Beeinträchtigung seiner Stabilität und ohne Änderung seiner Zusammensetzung abgetrennt werden können. Gemisch (Zuberei‐ tung) Gemenge, Gemische oder Lösungen, bestehend aus zwei oder mehreren Stoffen Anforderungen Emissionsbeschränkungen im Fahrzeuginnenraum Die Insassen von Fahrzeugen, welche vom Volkswagen Konzern herstellt wurden, dürfen durch die Emissionen im Fahrzeuginnenraum – nicht gesundheitlich belastet und – nicht in ihrem Wohlbefinden beeinträchtigt werden. Einzuhalten sind: – VW 50180 – für AUDI zusätzlich: VW 50179 Deklarationspflichtige und verbotene Stoffe Es ist generell die VDA 232-101 (entspricht der GADSL, siehe www.gadsl.org) anzuwenden. 2 3 4 4.1 4.2 Seite 2 VW 91101: 2010-11 Nach jeder Aktualisierung bzw. Änderung der VDA 232-101 müssen alle Datenblätter, die vertrauli‐ che oder als Joker versteckt angegebene Reinstoffe enthalten, überprüft werden. Beinhalten Daten‐ blätter Stoffe, die neu als deklarationspflichtig oder verboten in der VDA 232-101 aufgenommen wurden, müssen diese Datenblätter unverzüglich ab Änderung der VDA 232-101 aktualisiert, die Stoffe darin explizit genannt und die Datenblätter erneut an den Volkswagen Konzern gesendet werden (siehe hierzu auch IMDS Recommendation 001, Kapitel 4.5; www.mdsystem.com). Alle in der VDA 232-101 mit P = Verboten (Prohibited) gekennzeichneten Stoffe dürfen die jeweili- gen Grenzwerte in den vorgegebenen Anwendungsfeldern nicht überschreiten. In Erzeugnissen und Gemischen dürfen nur Stoffe enthalten sein oder daraus freigesetzt werden, die gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 ("REACH") innerhalb der zeitlichen Fristen für die vorgesehenen Verwendungen registriert und zugelassen sind. Insbesondere zu beachten sind: – Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 „Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Be‐ schränkung chemischer Stoffe (REACH)“ – Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 „Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpa‐ ckung von Stoffen und Gemischen“ – Richtlinie 1999/45/EG „Richtlinie für die Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährli‐ cher Zubereitungen“ – Richtlinie 67/548/EWG „Richtlinie für die Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährli‐ cher Stoffe“ – Richtlinie 2000/53/EG „Richtlinie über Altfahrzeuge“ – Richtlinie 2006/66/EG „Richtlinie über Batterien und Akkumulatoren sowie Altbatterien und -ak‐ kumulatoren“ Die Anforderungen sind durch den Lieferanten einzuhalten. Über die VDA 232-101 hinausgehende Materialverbote im Volkswagen Konzern Soweit der Volkswagen Konzern über die in Abschnitt 4.1 und 4.2 getroffenen Regelungen hinaus für Stoffe oder Werkstoffe Regelungen oder Verbote erlässt, geschieht dies durch VW 91101 Bei‐ blatt 1, welches regelmäßig aktualisiert wird und vom Lieferanten bei Neuentwicklungen einzuhalten ist. In VW91101 Beiblatt 1 ist näher bestimmt, – ob der Einsatz eines Stoffes komplett verboten ist, – bis zu welchem Grenzwert Stoffe enthalten sein oder freigesetzt werden dürfen oder – ob eine Deklarationspflicht besteht. Sofern die in Abschnitt 5 in Bezug genommenen Regelungen durch Weiterentwicklung strengere Anforderungen stellen als die in VW 91101 Beiblatt 1 festgelegten, so gelten in jedem Fall die stren‐ geren Anforderungen, die sich nach Abschnitt 5 ergeben. Informationspflichten des Lieferanten Der Lieferant ist verpflichtet, ggf. über den Bauteilverantwortlichen, den Leiter der zuständigen Ent‐ wicklungsabteilung des beauftragenden Unternehmens im Volkswagen Konzern unverzüglich zu in‐ formieren und das weitere Vorgehen mit ihm gemeinsam zu klären, wenn ein in einem Bauteil ent‐ haltener Stoff 4.3 4.4 Seite 3 VW 91101: 2010-11 – aufgrund einer neuen Kennzeichnung in der GADSL mit „P“ nicht mehr verwendet werden darf, – durch Anhang II der Richtlinie 2000/53/EG neu reguliert wird, – in das Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe (Anhang XIV der Verord‐ nung (EG) Nr. 1907/2006 aufgenommen wird oder – vom Volkswagen Konzern durch eine Neufassung des Beiblatts 1 zu dieser Norm reguliert oder verboten wird. Der Lieferant von Betriebstoffen ist verpflichtet, nach Aufforderung des Fachverantwortlichen gemäß VW 50156, Anhang A 1 ein Sicherheitsdatenblatt und die genaue chemische Zusammensetzung im Lieferzustand an die empfangsberechtigte Person zu liefern. Die vertraulichen Daten werden nur für gewerbehygienische Zwecke zur sicherheitschemischen Kennzeichnung, Bewertung und Freigabe genutzt. Der Zugriff ist auf einen definierten Personenkreis beschränkt. Der Lieferant hat die Möglichkeit vorab eine Vertraulichkeitserklärung zu erhalten. Mitgeltende Unterlagen Die folgenden in der Norm zitierten Dokumente sind zur Anwendung dieser Norm erforderlich: VW 50156 Prozessmaterial, allgemein; Bedingungen für Bemusterung und Lieferung VW 50179 Emissionsverhalten bei Bauteilen im Fahrzeuginnenraum VW 50180 Bauteile des Fahrzeuginnenraumes; Emissionsverhalten VW 91100 Umweltnorm Fahrzeug; Fahrzeugteile, Werkstoffe, Betriebsstoffe; Zielset‐ zung, Festlegung VW 91101 Beiblatt 1 Umweltnorm Fahrzeug - Fahrzeugteile, Werkstoffe, Betriebsstoffe - Schadstoffvermeidung; Besondere Anforderungen des Volkswagen Kon‐ zerns Richtlinie 1999/45/EG Richtlinie für die Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Zubereitungen Richtlinie 2000/53/EG Richtlinie über Altfahrzeuge Richtlinie 2006/66/EG Richtlinie über Batterien und Akkumulatoren sowie Altbatterien und -ak‐ kumulatoren Richtlinie 67/548/EWG Richtlinie für die Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe VDA 232-101 Globale Liste für deklarationspflichtige Stoffe im Automobilbau Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) 5 Seite 4 VW 91101: 2010-11 Frühere Ausgaben Änderungen Inhalt 1 Anwendungsbereich 2 Bezeichnung 3 Begriffe 4 Anforderungen 4.1 Emissionsbeschränkungen im Fahrzeuginnenraum 4.2 Deklarationspflichtige und verbotene Stoffe 4.3 Über die VDA 232-101 hinausgehende Materialverbote im VolkswagenKonzern 4.4 Informationspflichten des Lieferanten 5 Mitgeltende Unterlagen
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