Umweltnorm Fahrzeug; Fahrzeugteile, Werkstoffe, Betriebsstoffe
Schadstoffvermeidung
Frühere Ausgaben
VW 91101: 1993-11, 1996-10, 1999-04, 2001-05, 2004-04, 2007-11
Änderungen
Gegenüber der VW 91101: 2007-11 wurden folgende Änderungen vorgenommen:
– Abschnitt 4 überarbeitet, Anforderungen präzisiert und Informationspflichten für Lieferanten zu‐
gefügt.
Inhalt
Seite
Anwendungsbereich ................................................................................................... 1
Bezeichnung .............................................................................................................. 2
Begriffe ....................................................................................................................... 2
Anforderungen ........................................................................................................... 2
Emissionsbeschränkungen im Fahrzeuginnenraum .................................................. 2
Deklarationspflichtige und verbotene Stoffe ............................................................... 2
Über die VDA 232-101 hinausgehende Materialverbote im Volkswagen Konzern
.................................................................................................................................... 3
Informationspflichten des Lieferanten ........................................................................ 3
Mitgeltende Unterlagen .............................................................................................. 4
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Anwendungsbereich
Umwelt-Zielsetzung: Ziele und Festlegungen nach VW 91100
Diese Norm macht Angaben zu Stoffen, Zubereitungen und Erzeugnissen, deren Verwendung
1
Konzernnorm VW 91101
Ausgabe 2010-11
Klass.-Nr.: 97210
Schlagwörter: Schadstoffvermeidung, Umweltnorm
Norm vor Anwendung auf Aktualität prüfen.
Die elektronisch erzeugte Norm ist authentisch und gilt ohne Unterschrift. Seite 1 von 4
Fachverantwortung Normung
K-EFU Günter Damme Tel.: +49-5361-9-25454
EKDV/4 Ottmar Bartels EKDV
Tel.: +49-5361-9-25644 Manfred Terlinden
Vertraulich. Alle Rechte vorbehalten. Weitergabe oder Vervielfältigung ohne vorherige Zustimmung einer Normenabteilung des Volkswagen Konzerns nicht gestattet.
Vertragspartner erhalten die Norm nur über die B2B Lieferantenplattform www.vwgroupsupply.com.
© Volkswagen Aktiengesellschaft VWNORM-2010-08d
– durch Gesetze in Ländern, die Absatzmärkte von Fahrzeugen des VW-Konzerns sind, oder
– unabhängig von gesetzlichen Bestimmungen und Einsatzort durch konzerninterne Beschlüsse
verboten, eingeschränkt oder anderen Auflagen unterworfen ist.
Betrachtet werden Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse, die im Fahrzeug oder in Fahrzeugteilen
verbaut werden, als Betriebsstoffe Anwendung finden oder bei der Nutzung des Fahrzeuges, seiner
Reparatur oder Wartung zum Einsatz kommen bzw. entstehen.
Die Umweltnorm Fahrzeug befasst sich mit der Verwendung und Behandlung dieser Materialien,
wenn sie nachweislich oder potentiell Schadstoffe enthalten.
Es ist in diesem Zusammenhang ohne Belang, ob die unerwünschten Stoffe als Zusätze oder als
Verunreinigungen eingebracht wurden oder zu einem späteren Zeitpunkt entstehen.
Bezeichnung
In den betroffenen technischen Unterlagen ist folgende Eintragung vorzunehmen:
Schadstoffvermeidung nach VW 91101
Begriffe
Erzeugnis Gegenstand, bestehend aus einem oder mehreren Stoffen oder Zubereitun‐
gen, der bei der Herstellung eine spezifische Form, Oberfläche oder Gestalt
erhält, die in größerem Maße als die chemische Zusammensetzung seine
Funktion bestimmt.
Stoff Chemisches Element und seine Verbindungen in natürlicher Form oder her‐
gestellt durch ein Herstellungsverfahren, einschließlich der zur Wahrung der
Produktstabilität notwendigen Zusatzstoffe und der durch das Herstellungs‐
verfahren bedingten Verunreinigungen, mit Ausnahme von Lösungsmitteln,
die von dem Stoff ohne Beeinträchtigung seiner Stabilität und ohne Änderung
seiner Zusammensetzung abgetrennt werden können.
Gemisch (Zuberei‐
tung)
Gemenge, Gemische oder Lösungen, bestehend aus zwei oder mehreren
Stoffen
Anforderungen
Emissionsbeschränkungen im Fahrzeuginnenraum
Die Insassen von Fahrzeugen, welche vom Volkswagen Konzern herstellt wurden, dürfen durch die
Emissionen im Fahrzeuginnenraum
– nicht gesundheitlich belastet und
– nicht in ihrem Wohlbefinden beeinträchtigt werden.
Einzuhalten sind:
– VW 50180
– für AUDI zusätzlich: VW 50179
Deklarationspflichtige und verbotene Stoffe
Es ist generell die VDA 232-101 (entspricht der GADSL, siehe www.gadsl.org) anzuwenden.
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4.1
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VW 91101: 2010-11
Nach jeder Aktualisierung bzw. Änderung der VDA 232-101 müssen alle Datenblätter, die vertrauli‐
che oder als Joker versteckt angegebene Reinstoffe enthalten, überprüft werden. Beinhalten Daten‐
blätter Stoffe, die neu als deklarationspflichtig oder verboten in der VDA 232-101 aufgenommen
wurden, müssen diese Datenblätter unverzüglich ab Änderung der VDA 232-101 aktualisiert, die
Stoffe darin explizit genannt und die Datenblätter erneut an den Volkswagen Konzern gesendet
werden (siehe hierzu auch IMDS Recommendation 001, Kapitel 4.5; www.mdsystem.com).
Alle in der VDA 232-101 mit P = Verboten (Prohibited) gekennzeichneten Stoffe dürfen die jeweili-
gen Grenzwerte in den vorgegebenen Anwendungsfeldern nicht überschreiten.
In Erzeugnissen und Gemischen dürfen nur Stoffe enthalten sein oder daraus freigesetzt werden,
die gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 ("REACH") innerhalb der zeitlichen Fristen für die
vorgesehenen Verwendungen registriert und zugelassen sind.
Insbesondere zu beachten sind:
– Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 „Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Be‐
schränkung chemischer Stoffe (REACH)“
– Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 „Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpa‐
ckung von Stoffen und Gemischen“
– Richtlinie 1999/45/EG „Richtlinie für die Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährli‐
cher Zubereitungen“
– Richtlinie 67/548/EWG „Richtlinie für die Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährli‐
cher Stoffe“
– Richtlinie 2000/53/EG „Richtlinie über Altfahrzeuge“
– Richtlinie 2006/66/EG „Richtlinie über Batterien und Akkumulatoren sowie Altbatterien und -ak‐
kumulatoren“
Die Anforderungen sind durch den Lieferanten einzuhalten.
Über die VDA 232-101 hinausgehende Materialverbote im Volkswagen Konzern
Soweit der Volkswagen Konzern über die in Abschnitt 4.1 und 4.2 getroffenen Regelungen hinaus
für Stoffe oder Werkstoffe Regelungen oder Verbote erlässt, geschieht dies durch VW 91101 Bei‐
blatt 1, welches regelmäßig aktualisiert wird und vom Lieferanten bei Neuentwicklungen einzuhalten
ist.
In VW91101 Beiblatt 1 ist näher bestimmt,
– ob der Einsatz eines Stoffes komplett verboten ist,
– bis zu welchem Grenzwert Stoffe enthalten sein oder freigesetzt werden dürfen oder
– ob eine Deklarationspflicht besteht.
Sofern die in Abschnitt 5 in Bezug genommenen Regelungen durch Weiterentwicklung strengere
Anforderungen stellen als die in VW 91101 Beiblatt 1 festgelegten, so gelten in jedem Fall die stren‐
geren Anforderungen, die sich nach Abschnitt 5 ergeben.
Informationspflichten des Lieferanten
Der Lieferant ist verpflichtet, ggf. über den Bauteilverantwortlichen, den Leiter der zuständigen Ent‐
wicklungsabteilung des beauftragenden Unternehmens im Volkswagen Konzern unverzüglich zu in‐
formieren und das weitere Vorgehen mit ihm gemeinsam zu klären, wenn ein in einem Bauteil ent‐
haltener Stoff
4.3
4.4
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VW 91101: 2010-11
– aufgrund einer neuen Kennzeichnung in der GADSL mit „P“ nicht mehr verwendet werden darf,
– durch Anhang II der Richtlinie 2000/53/EG neu reguliert wird,
– in das Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe (Anhang XIV der Verord‐
nung (EG) Nr. 1907/2006 aufgenommen wird oder
– vom Volkswagen Konzern durch eine Neufassung des Beiblatts 1 zu dieser Norm reguliert oder
verboten wird.
Der Lieferant von Betriebstoffen ist verpflichtet, nach Aufforderung des Fachverantwortlichen gemäß
VW 50156, Anhang A 1 ein Sicherheitsdatenblatt und die genaue chemische Zusammensetzung im
Lieferzustand an die empfangsberechtigte Person zu liefern.
Die vertraulichen Daten werden nur für gewerbehygienische Zwecke zur sicherheitschemischen
Kennzeichnung, Bewertung und Freigabe genutzt. Der Zugriff ist auf einen definierten Personenkreis
beschränkt. Der Lieferant hat die Möglichkeit vorab eine Vertraulichkeitserklärung zu erhalten.
Mitgeltende Unterlagen
Die folgenden in der Norm zitierten Dokumente sind zur Anwendung dieser Norm erforderlich:
VW 50156 Prozessmaterial, allgemein; Bedingungen für Bemusterung und Lieferung
VW 50179 Emissionsverhalten bei Bauteilen im Fahrzeuginnenraum
VW 50180 Bauteile des Fahrzeuginnenraumes; Emissionsverhalten
VW 91100 Umweltnorm Fahrzeug; Fahrzeugteile, Werkstoffe, Betriebsstoffe; Zielset‐
zung, Festlegung
VW 91101 Beiblatt 1 Umweltnorm Fahrzeug - Fahrzeugteile, Werkstoffe, Betriebsstoffe -
Schadstoffvermeidung; Besondere Anforderungen des Volkswagen Kon‐
zerns
Richtlinie 1999/45/EG Richtlinie für die Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher
Zubereitungen
Richtlinie 2000/53/EG Richtlinie über Altfahrzeuge
Richtlinie 2006/66/EG Richtlinie über Batterien und Akkumulatoren sowie Altbatterien und -ak‐
kumulatoren
Richtlinie 67/548/EWG Richtlinie für die Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher
Stoffe
VDA 232-101 Globale Liste für deklarationspflichtige Stoffe im Automobilbau
Verordnung (EG) Nr.
1272/2008
Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von
Stoffen und Gemischen
Verordnung (EG) Nr.
1907/2006
Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung
chemischer Stoffe (REACH)
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VW 91101: 2010-11
Frühere Ausgaben
Änderungen
Inhalt
1 Anwendungsbereich
2 Bezeichnung
3 Begriffe
4 Anforderungen
4.1 Emissionsbeschränkungen im Fahrzeuginnenraum
4.2 Deklarationspflichtige und verbotene Stoffe
4.3 Über die VDA 232-101 hinausgehende Materialverbote im VolkswagenKonzern
4.4 Informationspflichten des Lieferanten
5 Mitgeltende Unterlagen
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