《法律德语》教学大纲
德语专业课程教学大纲
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目 录
法律德语教学大纲 ................................................................................................................................... 249
一、前言 ........................................................................................................................................... 249
二、课程教学目的和基本要求 ....................................................................................................... 249
三、课程主要
内容
财务内部控制制度的内容财务内部控制制度的内容人员招聘与配置的内容项目成本控制的内容消防安全演练内容
及学时分配 ....................................................................................................... 249
四、相关教学环节 ........................................................................................................................... 250
法律德语
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法律德语教学大纲
一、前言
法律德语为外国语学院德语专业三年级本科生第二学期专业必修课。
经济全球化趋势使得国际间的交往日益频繁密切,中德两国间政治、经贸、文化等方面的交流
与合作也日益密切,特别是近几年中德两国在法治国对话项目框架下的合作不断深化,法律领域的
交往愈加密切,既精通德语又熟悉中、德两国法律体系的人才日益成为人才市场的宠儿。自 1998
年教育部对法学教育提出了"宽口径、厚基础"的改革思路,而针对法律德语以及以法律德语为内容
的教学活动正是达到此目标的桥梁,顺应了这种发展趋势。
本课程的授课对象为德语专业三年级本科生。经过两年半的德语专业学习,学生们已经达到甚
或超过专业德语四级水平、通过了赴德留学语言考试(TestDaF),具备了较为扎实的德语语言功底。
同时,学生从大二开始选修本科法学专业课程,对法律基本理论、法学方法及国内各主要部门法也
有了初步了解,具有研修此课程的基本法学专业基础。
本课程将以德国法律体系为主线,向学生介绍德国法律发展简史、法学教育、法律职业、各部
门法和欧洲法的基本内容,使学生通过本课程的学习能够阅读、处理德文法律文献、司法判例,了
解并初步掌握德国法学教育中最具特色的案例分析方法。
本大纲编写人员为许兰。
二、课程教学目的和基本要求
本课程教学目的旨在为学生进行德国法的学习提供帮助,可围绕语言与专业两部分进行,即
Sprachliche Aspekte 与 Rechtliche Aspekte。围绕课程的主要内容,即大陆法系的基本发展脉络、德
国法学教育、法律职业,以及德国法中主要部门法的内容,在语言技能方面使学生了解法律德语的
特点,进而掌握阅读德文法律文献、司法判例,能够用德文撰写简单的案例分析作业、聆听德文法
律内容课程、用德文讨论简单法律问
题
快递公司问题件快递公司问题件货款处理关于圆的周长面积重点题型关于解方程组的题及答案关于南海问题
的基本技能;在专业方面通过课堂讲授、分组讨论等练习形
式使学生了解并初步了解德国法中各部门法的主要法律概念、原理及重要原则,掌握德国法学教育
中最具特色的案例分析方法。
三、课程主要内容及学时分配
围绕本课程的教学目的,教学活动与组织将围绕以下主要内容展开:
1、在语言层面围绕课程的主要介绍内容,使学生了解法律德语的特点,以此为主线对所必备
的词汇、语法、及听说读写等技能方面加以训练;
2、在专业内容上介绍德国法发展史、德国法学教育、法律职业,及德国法中的各主要部门法;
3、在法学方法方面着重训练学生运用德语初步掌握分析请求权的案例分析方法,讲授与训练
穿插在各部门法的介绍中;
本课程的教学活动可安排在两个学期进行。第一学期重点在一般基础理论、方法部分,第二学
期重点为德国法中的重要部门法。主要内容如下:
Zugang zum deutschen Recht; Wesen des Rechts; Staatsorganisation und Gesetzgebung;
Rechtsgebiete im allgemein; Juristische Ausbildung; Juristische Berufe; Rechtsquellen; Rechtsgebiete im
Einzelnen ( Das Verfassungsrecht, Das bürgerliche Recht, Das Gesellschaftsrecht, Das Handelsrecht, Das
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Strafrecht, Das Zivilprozessrecht, Das Strafprozessrecht, Das Verwaltungsrecht, Das Europarecht)
四、相关教学环节
每一教学单元包含相应内容的德文法律文献节选两篇,课文 A 介绍相关专业领域的基本内容、
法学基础知识及重要法律原则,课文 B 或为该专业领域的法律条文节选,或为判决、或为相关专
业领域的案例及案例分析;每一单元专业内容后将分专业内容和语言内容对学生加以练习,
Sprachliche Aspekte 将围绕相应的语法、词汇、句型进行, Rechtliche Aspekte 主要是对学生在相关
专业领域学掌握的专业内容进行训练,主要是训练分析请求权的案例分析方法。教学内容的展开以
课堂讲授与学生分组讨论相结合。
Teil A. Grundlage und methodische Hinweise
I.Zugang zum deutschen Recht
Rechtliche Aspekte:
Auf die Entwicklung des deutschen Rechtssystems hatte das römische Recht erheblichen Einfluss.
Zwar hatten die germanischen Stämme eigene Rechtstraditionen, die in der Zeit nach dem Untergang des
weströmischen Reiches (476 n. Chr.) in Gesetzessammlungen wie den „Edictum
Theoderici“ (westgotische Gesetzessammlung, etwa 459 – 461) niedergeschrieben wurden. Diese Stämme
siedelten sich jedoch auf ehemaligem römischen Reichsgebiet an und mussten daher das bei der
Bevölkerung bekanntere römische Recht in ihre eigene Rechtstradition integrieren. Im frühen Mittelalter
existierte zeitweise kein niedergeschriebes Recht.
Anders war dies nur im Bereich der Kirche, in dem seit dem Frühmittelalter ein schriftlich
niedergelegtes Kirchenrecht bestand. Dem Kirchenrecht unterlagen auch Rechtsgebiete wie die
Verlobungen, Eheschließungen, Patronatssachen, Status- und Testamentsangelegenheiten. Neben
Mitgliedern des Klerus unterlagen Arme, Witwen, Waisen sowie Kreuzfahrer der kirchlichen
Rechtsprechung. Vom 12. Jahrhundert an wurde das bestehende örtliche Gewohnheitsrecht in thematisch
unsortierten Sammlungen festgehalten. Beispiele sind der „Sachsenspiegel“ (1220-1227) des Eike von
Repgow und der „Schwabenspiegel“ (1275). In diesen Sammlungen zeigen sich typische Erscheinungen
der germanischen Rechtstradition, wie etwa die Zahlung eines „Wergeldes“ durch den Täter an die
Angehörigen eines Getöteten.
Über italienische Rechtsschulen verbreitete sich in Europa nun das wissenschaftlich bearbeitete und
kommentierte römische Recht auf Basis des vom oströmischen Kaiser Justinian (527-565) geschaffenen
Gesetzgebungswerkes corpus iuris civilis. Im deutschen Mittelalter wurde das römische Recht meist
angewandt, wenn das örtliche Recht für den jeweiligen Fall keine Lösung bot. Zur Zeit der Aufklärung
verbreitete sich das Vernunftrecht. Das römische Recht wurde zeitgemäß interpretiert und angepasst.
In Deutschland bildeten sich kleine Nationalstaaten wie Preußen, wo 1794 das Allgemeine
Preußische Landrecht (ALR) erlassen wurde, welches das gesamte geltende Recht zusammenfasste. Das
ALR betonte traditionelle Privilegien des Adels. In anderen Gebieten wie dem Großherzogtum Baden kam
der französische Code Civil von 1804 zur Anwendung, der bereits den Gleichheitsgrundsatz und die
Freiheit des Eigentums festschrieb.
Zu Beginn des 19. Jahrhunderts sprachen sich die Vertreter der „historischen Rechtsschule“, z.B.
Gustav Hugo ( 1764-1844) und Friedrich Carl von Savigny (1779-1861) gegen eine weitere Kodifizierung
des Privatrechts aus. Sie waren der Ansicht, dass das Recht aus den ursprünglichen römischen Quellen
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abgeleitet werden müsse. 1870/71 entstand das Deutsche Reich durch Vereinigung mehrerer Kleinstaaten.
Nach langen Vorarbeiten wurde 1896 das Bürgerliche Gesetzbuch verkündet, das am 1.1.1900 in
Kraft trat. Dieses Gesetzbuch gilt in Deutschland in angepasster Form noch heute. Während der
nationalsozialistischen Zeit verkam das Recht zu einem Machtmittel des Regimes und wurde durch
Sondergesetzgebung und politische Schauprozesse am so genannten Volksgerichtshof ad absurdum
geführt.
Ein Hauptkennzeichen der deutschen Gesetzgebung nach dem zweiten Weltkrieg ist das Ziel, ein
Unrechtsregime wie das der nationalsozialistischen Zeit künftig zu verhindern. Jedes heutige Gesetz muss
sich an den Maßstäben der deutschen Verfassung, des Grundgesetzes von 1949, messen lassen.
Hauptelemente der Verfassung sind die Grundrechte und das Rechtsstaatsprinzip.
Grundlage der deutschen Wiedervereinigung von 1990 wurde der Einigungsvertrag. Mit der
Wiedervereinigung wurde das Grundgesetz Verfassung für ganz Deutschland. Die Gesetze der ehemaligen
DDR traten im Rahmen von Übergangsregelungen nach und nach außer Kraft.
Sprachliche Aspekte:
Fachausdrücke
Häufige Adverbien
Sätze in Passiv
Nomen-Verb-Adjektiv
II.Wesen des Rechts
Rechtliche Aspekte:
Das deutsche Rechtssystem geht davon aus, dass Rechtssätze im Wesentlichen in schriftlichen
Rechtsquellen festgelegt sind. Die im Alltag auftauchenden Rechtsfragen sind durch eine Vielzahl von
Gesetzen entschieden und geordnet. Die einzelnen Rechtsquellen haben jedoch unterschiedliches Gewicht
und Autorität. Rechtsquellen:das Grundgesetz,das Landesverfassungen,die förmliche Gesetze,die
Rechtsverordnungen und Satzung,das Gewohnheitsrecht,das Richterrecht,das Völkerrecht,das Rangregeln
bei Normkonflikten. Es kommt immer wieder vor, dass sich der Gesetzgeber bei der Rechtssetzung
widerspricht. Für den Konfliktfall sind drei Regeln zu beachten: a) höherrangiges Recht entkräftet
niederrangiges; b) späteres Recht entkräftet frühes und c) Sonderregelungen entkräften allgemeine
Regelungen.
Normenpyramide mit der Bilddarstellung:allgemeine Regeln des Völkerrechts nach Art. 25 GG;
Bundesgesetz und Bundesverordnung nach Art. 31 GG ; Landesverfassung ; Landesgesetz ;
Landesverordnung nach Art. 80 I GG;Satzung nach Art. 28 II GG.
Sprachliche Aspekte:
Wortschatz
Nomen
Komposita
Genitivattribut
Linksattribut
Adjektive und Partizipien
Wortstellung im Nebensätze
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Konjunktiv I und II im Gutachtenstil
III. Staatsorganisation und Gesetzgebung
Rechtliche Aspekte:
Die Bundesrepublik Deutschland ist in föderaler Staat und besteht aus 16 Bundesländern, die in
Teilbereichen souverän sind und eigene Gesetze erlassen können. Die Staatsorgane werden auf Bundes-
und Landesebene aufgegliedert in Organe der Legislative (gesetzgebende Gewalt), der Judikative
(rechtsprechende Gewalt) und der Exekutive (ausführende Gewalt). Diese drei Kräfte sind von einander
unabhängig. Die Bundesländer dürfen Gesetze erlassen, für bestimmte Themenbereiche kann jedoch eine
zusätzliche oder ausschließliche Gesetzgebungskompetenz des Bundes gegeben sein. Auf Bundesebene
beschließt das Parlament – der deutsche Bundestag – Gesetze mit einfacher Mehrheit. Um verbindlich zu
werden, muss ein neues Gesetz anschließend meist vom Bundesrat – der Vertretung der Bundesländer –
akzeptiert werden. Der Bundespräsident unterzeichnet das Gesetz, sofern er keine verfassungsrechtlichen
Bedenken hat. Mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger erlangt das neue Gesetz Rechtskraft. Bei
manchen Gesetzen ist es ausreichend, wenn der Bundesrat keine Einwände geltend macht. Das
Grundgesetz kann nur mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit von Bundestag und Bundesrat geändert werden.
Ein solcher Vorgang hat bereits mehrfach stattgefunden. So wurde 1998 Artikel 13 des Grundgesetzes
geändert, um bei Verdacht auf eine schwere Straftat den so genannten „großen Lauschangriff“ zu
ermöglichen – das Abhören einer Privatwohnung aufgrund richterlicher Anordnung.
Sprachliche Aspekte:
Wortschatz
Partizip II als Adjektiv
Erweiterte Partizipialkonstruktion
Relativsatz-Linksattribut
Vorausweisend
Zurückweisend
IV. Rechtsgebiete im allgemein
Rechtliche Aspekte:
Das deutsche Recht wird in die Hauptgebiete Privat- bzw. Zivilrecht, Öffentliches Recht und
Strafrecht eingeteilt. Die Begriffe Privat- und Zivilrecht werden synonym verwendet. Dieses Rechtsgebiet
behandelt die Beziehungen gleichgestellter Rechtssubjekte, also natürlicher oder juristischer Personen.
Das Zivilrecht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und in Spezialgesetzen geregelt. Es wird unterteilt
in einen Allgemeinen Teil, das Schuldrecht, das Sachenrecht, das Familienrecht und das Erbrecht. Das
Zivilrecht umfasst auch das Handels- und Gesellschaftsrecht (geregelt im Handelsgesetzbuch), das
Arbeitsrecht und das Mietrecht (geregelt im BGB). Das Öffentliche Recht beinhaltet das Verfassungsrecht
und das Verwaltungsrecht. Das Verwaltungsrecht als das Recht der Exekutive umfasst bundeseinheitliche
Regelungen zum Erlass und zur gerichtlichen Anfechtung bzw. Erzwingung von Verwaltungsakten und
regelt – z.T. in Landesgesetzen - eine Vielzahl von speziellen Bereichen. Beispiele sind das Polizeirecht,
das Baurecht, das Gewerberecht, sowie das Sozialrecht und das Steuerrecht.Das bundeseinheitliche
Strafrecht definiert die strafbaren Handlungen und nennt die jeweilige Sanktion. Der Allgemeine Teil des
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Strafrechtes unterscheidet das Vergehen vom Verbrechen, definiert Anstiftung und Beihilfe und
unterscheidet die vollendete Tat vom Versuch. Der Besondere Teil beschreibt die einzelnen Delikte mit
genauen Tatbestandsvoraussetzungen, deren Erfüllung Voraussetzung für die Strafbarkeit ist. Jeder der
genannten Rechtsbereiche verfügt über ein eigenes Prozessrecht, das den Ablauf des jeweiligen
Gerichtsverfahrens regelt.
Sprachliche Aspekte:
Wortbildung
Adjektive und Nomen
Substantivierte Adjekte
V. Juristische Ausbildung
Rechtliche Aspekte:
Die juristische Ausbildung gliedert sich in zwei Teile, das Studium und das Referendariat, trennt also
zwischen Theorie und Praxis. Die Ausbildung zum „Einheitsjuristen" vermittelt Kenntnisse in allen
Rechtsgebieten; die Rechtswissenschaft unterscheidet auch deshalb zwischen privatem (Zivil-) und
öffentlichem Recht, dem Verfassungs-, Verwaltungs- und Strafrecht. In Deutschland regelt der
Gesetzgeber, was zur Ausbildung gehört, während in anderen Ländern Universitäten eigene Schwerpunkte
setzen. Ziel der Juristenausbildung ist der dem freiheitlichen, demokratischen und sozialen Rechtsstaat
verpflichtete Jurist, der die Rechtswissenschaft mit ihren Bezügen zu verwandten Wissenschaften kennt,
die Methoden der Rechtsanwendung beherrscht und sich aufgrund der erworbenen kenntnissen in alle
Bereiche der Rechtspraxis einarbeiten kann.
Sprachliche Aspekte:
Wortschatz
Komposita
Verben zur beschreibenden Darstellung
Trennbare Verben
Ausdruck der Pflicht und Notwendigkeit
VI. Juristische Berufe
Rechtliche Aspekte:
Das deutsche Rechtssystem kennt die Berufe des Richters, des Staatsanwaltes, des Rechtsanwaltes,
des Notars und des Rechtspflegers. Zustellungen und Pfändungen werden vom Gerichtsvollzieher
durchgeführt, für die Ordnung im Gerichtssaal und die Vorführung von Häftlingen sind
Justizwachtmeister zuständig.Richter, Staatsanwälte und Rechtsanwälte haben die gleiche Ausbildung.
Das Studium der Rechtswissenschaften in Deutschland dauert mindestens vier Jahre und schließt mit dem
ersten Staatsexamen oder Referendarexamen ab. Rechtsreferendare müssen danach eine zweijährige
Referendarzeit ableisten, bei der sie innerhalb der drei Rechtsbereiche an wechselnden Arbeitsstellen
praktisch mitarbeiten – etwa in Behörden, bei Gerichten oder Rechtsanwälten. In gewissem Rahmen
können während dieser Zeit Auslandsaufenthalte bei qualifizierten Ausbildungsstellen weltweit erfolgen.
Die Referendarzeit endet mit dem Zweiten Staatsexamen oder Assessorexamen, bei dem nicht mehr
Universitätsprofessoren, sondern Praktiker, also Richter oder Rechtsanwälte als Prüfer auftreten. Mit dem
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Zweiten Staatsexamen wird der Referendar zum Assessor oder „Volljuristen“ und erlangt die Befähigung
zum Richteramt – welches jedoch ein Examen mit Spitzennoten und freie Richterstellen voraussetzt. Die
überwiegende Anzahl der Absolventen wendet sich dem Anwaltsberuf zu oder ergreift Berufschancen in
Unternehmen. Notare müssen eine zusätzliche Ausbildung absolvieren. Das Notarwesen ist in
Deutschland streng gesetzlich geregelt; so gibt es nur eine begrenzte Zahl von Notaren pro Ort.
Rechtspfleger sind an den Gerichten tätig. Ihr Aufgabenbereich wird durch das Rechtspflegergesetz
definiert und umfasst etwa die Bearbeitung von Mahnbescheiden, Insolvenzanträgen oder in der
Rechtsantragsstelle des Gerichts, die Bürger bei der Antragstellung unterstützt. Rechtspfleger kann
werden, wer nach dreijähriger Ausbildung oder dreijähriger praktischer Arbeit als Justizbeamter eine
Prüfung abgelegt hat.
Sprachliche Aspekte:
Wortschatz
verpflichtet sein ... zu + Infinitiv
die Verpflichtung zu + Dativ
haben + zu-Infinitiv
sein + zu-Infinitiv
VII. Rechtsquellen
Rechtliche Aspekte:
Alle Rechtsquellen müssen sich am Grundgesetz, der deutschen Verfassung, messen lassen. Die
Struktur des deutschen Gerichtswesens – Rechtszüge, Zuständigkeiten und personelle Besetzung – regelt
das Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) für alle Rechtsbereiche. Im Bereich des Zivilrechts sind die
wichtigsten Rechtsquellen das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) von 1900 und die Zivilprozessordnung.
Bereiche wie das Mietrecht oder das Erbrecht finden sich vollständig im BGB; in anderen Fällen
existieren ergänzende Gesetze. So enthält das BGB Kernregelungen zum Arbeitsvertrag; ergänzende
arbeitsrechtliche Gesetze sind etwa das Kündigungsschutzgesetz und das Betriebsverfassungsgesetz. Das
Handelsrecht findet sich im Handelsgesetzbuch, aktienrechtliche Regelungen enthält das Aktiengesetz.
Das bundeseinheitliche Verwaltungsrecht wird durch Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) und
Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) bestimmt. Die VwGO regelt verschiedene Klagearten, mit deren
Hilfe der Bürger z.B. gegen das Handeln oder die Untätigkeit der staatlichen Verwaltung vorgehen kann.
Wichtige Landesgesetze im öffentlich-rechtlichen Bereich sind etwa die Landes-Beamtengesetze oder die
Polizeiaufgaben- und Ordnungsgesetze. Das Strafrecht wird von Strafgesetzbuch (StGB) und
Strafprozessordnung (StPO) geprägt. Landesrechtliche Regelungen existieren in diesem Bereich nicht.
Allerdings sind verwaltungsintern unterschiedliche Auffassungen der Bundesländer möglich – so etwa bei
der Frage, welche Menge des Rauschgiftes Cannabis als „geringfügig“ gilt, so dass der Besitz nicht
strafrechtlich verfolgt wird. Ordnungswidrigkeiten – etwa im Bereich von Straßenverkehrsdelikten –
werden nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) geahndet, das bundesweit gilt und als Sanktion
Bußgelder vorsieht.
Sprachliche Aspekte:
Umformung von Nominalgruppen ins Passiv
Umformung des Passivs in Nominalgruppen
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Wortbildung Umformung von Gleidsätzen in Präpositionalphrasen
Teil B.Rechtsgebiete im Einzelnen
I.Das Verfassungsrecht
Rechtliche Aspekte:
Die rechtliche Grundordnung eines Staatswesens ist seine Verfassung. Sie enthält die Vorschriften
über den Aufbau der staatlichen Ordnung, seine obersten Organe, die Zuständigkeit für Gesetzgebung,
Verwaltung und Rechtsprechung sowie vor allem die Grundrechte. Nach Art. 20 II GG geht die
Staatsgewalt vom Volke aus. Sie wird durch getrennte Organe der Gesetzgebung (Legislative), der
vollziehenden Gewalt (Exekutive) und der Rechtsprechung (Judikative) ausgeübt. Diese Dreiteilung der
Gewalten soll die Konzentration staatlicher Macht in einer Hand verhindern. Während die Gesetzgebung
dem Bundestag unter Beteiligung des Bundesrates zugewiesen ist, obliegt die Ausführung der Gesetzes,
die Verwaltung der Bundesregierung und den übrigen Verwaltungsbehörden des Bundes und der Länder.
Die Rechtsprechung ist unabhängigen Gerichten übertragen. Organisatorisch bestehen diese drei
Gewalten jedoch Verbindungen. Der Bundespräsident wird legislative (z. B. Art. 82 GG = Ausfertigung
und Verkündung der Bundesgesetz) und rechtspflegend (z. B. Art.60 II GG = Begnadigungsrecht) sowie
verwaltend(z. B. Art. 60 I GG = Ernennung von Beamten und Soldaten) tätig. Bundestag und Bundesrat
wirken nicht nur bei der Gesetzgebung, sondern auch bei der Verwaltung (Art. 110 ff GG = Haushaltsplan,
Rechnungslegung usw.) Bundesorgane sind folgende: Bundestag,der Bundesrat,der Bundespräsident,die
Bundesregierung (Bundeskanzler und Bundesminister),das Bundesverfassungsgericht.
Sprachliche Aspekte:
Wortschatz
die partizipiale Linkserweiterung mit zu
Ausdruck von Voraussetzungen
Nachstellung des wenn-Nebensatzes
verkürzte Konditionalsatz
II.Das bürgerliche Recht
Rechtliche Aspekte:
1.Das deutsche Zivilrecht wurde wie auch die Rechtssysteme anderer europäischer Länder stark
beeinflusst durch die Rezeption des römischen Rechts zwischen 13. und 15. Jahrhundert. Italienische
Rechtsschulen beschäftigten sich mit der von Kaiser Justinian im 6. Jahrhundert geschaffenen
Rechtssammlung des „corpus iuris civilis“. Rechtswissenschaftler wie Bartolus de Saxoferrato
(1314-1357) und Baldus de Ubaldis (1327-1400) begründeten dabei die Schule der Kommentatoren, die
eine praxisorientierte Kommentierung der Rechtstexte betrieb. Auch deutsche Studenten erlernten in
Italien die Methoden der Rechtswissenschaft. Das römische Recht wurde in Deutschland in Bereichen
angewendet, in denen lokale Rechtssysteme keine Lösungen boten. Zur Zeit der Aufklärung setzte sich
das Vernunftrecht durch. Das römische Recht wurde im „usus modernus“ neu ausgelegt. Herausragende
Gesetzbücher dieser Zeit waren das Preußische Allgemeine Landrecht von 1794 und der französische
Code Civil von 1804, der auch von deutschsprachigen Ländern wie dem Großherzogtum Baden
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übernommen wurde. Während der Zeit der Aufklärung herrschte das vernunftrechtliche Denken vor,
welches als vernünftig erkannte und ewig gültige Rechtssätze in den Vordergrund stellte. Zu Anfang des
19. Jahrhunderts sprachen sich die Mitglieder der historischen Rechtsschule, z.B. Carl v. Savigny,
(1779-1861) gegen diese Ansicht aus und befürworteten eine Rückbesinnung auf das römische Recht. Ein
eigenständiges deutsches Privatrecht wollten Wissensc